Wichtige Information für die Beschäftigten in der VBO („Blaues Buch“)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sofern ihr noch in der Vereinsbesoldungsordnung (VBO) des TÜV Bayern seid, erfolgt eure Vergütung in Anlehnung an das für die Beamten des Bayerischen Staates geltende Besoldungsrecht. Dieser wiederum übernimmt den Abschluss des Tarifvertrages der Länder (TV-L) vom 29.11.2021, siehe Pressemeldung der Staatskanzlei vom 17.01.2022.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. Januar 2022 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses waren eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 € mit dem Gehalt für den Monat März und eine Erhöhung der Tabellenwerte um 2,8 % ab 01.12.2022.

Die Sonderzahlung von 1.300 € wurde im Monat März nicht ausbezahlt.

Der TÜV SÜD glaubt derzeit, wenn überhaupt nur die Tabellenwerte übernehmen zu müssen und übersieht dabei, dass die Corona-Sonderzahlung Teil des Pakets ist und wegen der Steuerfreiheit vor den 31.03.2022 terminiert wurde. In den Jahren von 2004 bis 2013 wurde ja auch die 42-Stunden-Woche vom TÜV SÜD dankend angenommen und nicht nur die Besoldungstabellen.

Wir raten allen unseren Mitgliedern, die noch VBO-Beschäftigte sind, die Corona-Sonderzahlung i. H. v. 1.300 €, Teilzeitbeschäftigte anteilig, bei eurer Gesellschaft einzufordern und bei negativer Antwort umgehend einen Rechtsschutzantrag über die btü zu stellen.

 Euer btü-Vorstand

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Ein Spaltpilz breitet sich aus…

Viele von Euch haben es vielleicht schon erfahren: Die Geschäftsführung der TÜV SÜD Akademie GmbH hat den Vergütungstarifvertrag (VTV), der Anfang des Jahres erfolgreich abgeschlossen wurde, nicht unterschrieben. Damit werden die Tabellenerhöhungen für die Beschäftigten der TÜV SÜD Akademie GmbH nicht wirksam.

Anbei unser Flugblatt zu dieser Thematik.

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Terminverschiebungen

Aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen kommt es leider zu einigen Terminverschiebungen. Genauere Infos sind in den Vorankündigungen zu finden.

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Schäbig und steuerschädlich – Wertschätzung sieht anders aus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Flugblatt „1.500 € steuerfrei für alle“ war noch nicht allen bekannt als man im TÜV SÜD Intranet lesen konnte, dass die Auszahlung einer Corona-Prämie zurückgewiesen wurde.

Laut Bundesministerium der Finanzen sind aufgrund der Corona-Pandemie bis zu 1.500 € steuerfrei. „Bis zu“ kann mathematisch gesehen auch „0 €“ heißen, was vom Bundesministerium so nicht gemeint und beabsichtigt war. Der TÜV Rheinland beispielsweise schätzt seine Mitarbeiter wert und gewährt eine Covid 19-Prämie von 1.028 €.

Beim TÜV SÜD glaubt man jedoch, mit einer ausgebliebenen Tabellenerhöhung, die man noch verkaufen konnte, und jetzt dem gänzlichen Verzicht auf eine steuerfreie Sonderprämie ein Ergebnis nahe am Plan zu erreichen. Über eine Sonderprämie unter 1.500 € wurde offensichtlich nicht einmal verhandelt. Es erweckt den Anschein, als wäre dem TÜV SÜD das Finanzamt wertvoller als die eigenen Mitarbeiter.

Noch bleiben dem TÜV SÜD 2 Monate zum Umdenken.

Euer btü-Vorstand

Siehe auch Wertschätzung sieht anders aus

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1.500 € steuerfrei für alle

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zuge der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit, jedem Arbeitnehmer eine Sonderleistung zusätzlich zum Arbeitsentgelt von bis zu 1.500 € steuerfrei zukommen zu lassen. Einzige Bedingung ist, dass diese Leistung erst nach dem 01.03.2020 aber vor dem 31.12.2020 ausbezahlt wurde.

Wir fordern: 1.500 € jetzt im Jahr 2020 steuerfrei für die Beschäftigten des TÜV SÜD, die auch in schweren Corona-Zeiten für ein mehr als respektables Ergebnis im Jahr 2020 sorgen werden.

Die Einschränkungen, Belastungen aber auch die gesundheitlichen Risiken während der Corona-Pandemie hatten und haben alle Beschäftigten zu tragen.

Euer btü-Vorstand

Siehe auch 1500€_2020.pdf

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