Willkommen

  • Reisezeit = Arbeitszeit

    Nachdem das EUGH Urteil vom 10.09.2015 – C266/14 zum Thema Reisezeit ist Arbeitszeit von ver.di und TÜV SÜD verschieden ausgelegt wird, hat btü, wie im letzten obtümal angekündigt, ein Rechtsgutachten von einer renommierten Anwaltskanzlei erstellen lassen.

    Dieses Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

    Reisezeit ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

    Vergütungsrechtlich aber sind die Regelungen im Tarifvertrag nicht zu beanstanden.
    Eine Klage auf Vergütung der ganzen Reisezeit ist aufgrund des Gutachtens aus unserer Sicht nicht aussichtsreich und damit nicht zu empfehlen.

    Bei Fragen können sich btü Mitglieder gerne an den btü-Vorstand wenden.

    Euer btü -Vorstand

  • btü: 40 Jahre im Dienst der TÜV SÜD-Mitarbeiter

    btü: 40 Jahre im Dienst der TÜV SÜD-Mitarbeiter

    Die btü feierte ein ganz besonderes Jubiläum: Seit 40 Jahren engagiert sie sich als größte Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei TÜV SÜD. Aus diesem Grund fand am Freitag, den 11. Oktober 2013, in der Konzernzentrale in der Westendstraße in München ein Festakt statt.

    Der btü-Vorsitzende Jörg Frimberger begrüßte die Gäste mit einem kurzen Grußwort und moderierte die Veranstaltung.

    „Viele Ihrer Ideen und Anregungen haben TÜV SÜD und unsere Unternehmenskultur entscheidend vorangebracht“, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Axel Stepken in seinem Grußwort. Die btü habe von Beginn ihrer Arbeit im Jahre 1973 als „Stimme der Belegschaft“ die Interessen der Mitarbeiter nachhaltig, aber stets sachlich, fair und undogmatisch vertreten. „Lassen Sie uns offen miteinander diskutieren und gemeinsam die Zukunft von TÜV SÜD gestalten“, so Stepken weiter.

    Ein gemeinsames Mittagessen und die Rede des Ehrenvorsitzenden Franz Holzhammer rundeten die Veranstaltung ab.