Willkommen

  • Wichtige Information für die Beschäftigten in der VBO („Blaues Buch“)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    sofern ihr noch in der Vereinsbesoldungsordnung (VBO) des TÜV Bayern seid, erfolgt eure Vergütung in Anlehnung an das für die Beamten des Bayerischen Staates geltende Besoldungsrecht. Dieser wiederum übernimmt den Abschluss des Tarifvertrages der Länder (TV-L) vom 29.11.2021, siehe Pressemeldung der Staatskanzlei vom 17.01.2022.

    Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. Januar 2022 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

    Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses waren eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 € mit dem Gehalt für den Monat März und eine Erhöhung der Tabellenwerte um 2,8 % ab 01.12.2022.

    Die Sonderzahlung von 1.300 € wurde im Monat März nicht ausbezahlt.

    Der TÜV SÜD glaubt derzeit, wenn überhaupt nur die Tabellenwerte übernehmen zu müssen und übersieht dabei, dass die Corona-Sonderzahlung Teil des Pakets ist und wegen der Steuerfreiheit vor den 31.03.2022 terminiert wurde. In den Jahren von 2004 bis 2013 wurde ja auch die 42-Stunden-Woche vom TÜV SÜD dankend angenommen und nicht nur die Besoldungstabellen.

    Wir raten allen unseren Mitgliedern, die noch VBO-Beschäftigte sind, die Corona-Sonderzahlung i. H. v. 1.300 €, Teilzeitbeschäftigte anteilig, bei eurer Gesellschaft einzufordern und bei negativer Antwort umgehend einen Rechtsschutzantrag über die btü zu stellen.

     Euer btü-Vorstand

  • Schäbig und steuerschädlich – Wertschätzung sieht anders aus!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    unser Flugblatt „1.500 € steuerfrei für alle“ war noch nicht allen bekannt als man im TÜV SÜD Intranet lesen konnte, dass die Auszahlung einer Corona-Prämie zurückgewiesen wurde.

    Laut Bundesministerium der Finanzen sind aufgrund der Corona-Pandemie bis zu 1.500 € steuerfrei. „Bis zu“ kann mathematisch gesehen auch „0 €“ heißen, was vom Bundesministerium so nicht gemeint und beabsichtigt war. Der TÜV Rheinland beispielsweise schätzt seine Mitarbeiter wert und gewährt eine Covid 19-Prämie von 1.028 €.

    Beim TÜV SÜD glaubt man jedoch, mit einer ausgebliebenen Tabellenerhöhung, die man noch verkaufen konnte, und jetzt dem gänzlichen Verzicht auf eine steuerfreie Sonderprämie ein Ergebnis nahe am Plan zu erreichen. Über eine Sonderprämie unter 1.500 € wurde offensichtlich nicht einmal verhandelt. Es erweckt den Anschein, als wäre dem TÜV SÜD das Finanzamt wertvoller als die eigenen Mitarbeiter.

    Noch bleiben dem TÜV SÜD 2 Monate zum Umdenken.

    Euer btü-Vorstand

    Siehe auch Wertschätzung sieht anders aus

  • Der „TÜV“ vom TÜV ist da

    Nach der neuen Konzernbetriebsvereinbarung HU/AU bekommen alle TÜV SÜD Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle 2 Jahre die Gebühr für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung erstattet.

    Somit haben sich die Bemühungen der btü zusammen mit der Unterschriftenaktion für die gesamte Belegschaft gelohnt.

    Wichtig: Die Vereinbarung gilt für Pkw oder Kraftrad für die HU/AU. Die Untersuchung muss an einem TÜV Service Center durchgeführt werden, nicht in der Werkstatt. Auch wichtig: Wenn Ihr bisher schon die Gebührenerstattung habt, gilt die dafür maßgebliche Betriebsvereinbarung weiter, z. B. die GBV 39/2009 in der TÜV SÜD Auto Service.

     

  • Reisezeit = Arbeitszeit

    Nachdem das EUGH Urteil vom 10.09.2015 – C266/14 zum Thema Reisezeit ist Arbeitszeit von ver.di und TÜV SÜD verschieden ausgelegt wird, hat btü, wie im letzten obtümal angekündigt, ein Rechtsgutachten von einer renommierten Anwaltskanzlei erstellen lassen.

    Dieses Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

    Reisezeit ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

    Vergütungsrechtlich aber sind die Regelungen im Tarifvertrag nicht zu beanstanden.
    Eine Klage auf Vergütung der ganzen Reisezeit ist aufgrund des Gutachtens aus unserer Sicht nicht aussichtsreich und damit nicht zu empfehlen.

    Bei Fragen können sich btü Mitglieder gerne an den btü-Vorstand wenden.

    Euer btü -Vorstand

  • btü: 40 Jahre im Dienst der TÜV SÜD-Mitarbeiter

    btü: 40 Jahre im Dienst der TÜV SÜD-Mitarbeiter

    Die btü feierte ein ganz besonderes Jubiläum: Seit 40 Jahren engagiert sie sich als größte Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei TÜV SÜD. Aus diesem Grund fand am Freitag, den 11. Oktober 2013, in der Konzernzentrale in der Westendstraße in München ein Festakt statt.

    Der btü-Vorsitzende Jörg Frimberger begrüßte die Gäste mit einem kurzen Grußwort und moderierte die Veranstaltung.

    „Viele Ihrer Ideen und Anregungen haben TÜV SÜD und unsere Unternehmenskultur entscheidend vorangebracht“, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Axel Stepken in seinem Grußwort. Die btü habe von Beginn ihrer Arbeit im Jahre 1973 als „Stimme der Belegschaft“ die Interessen der Mitarbeiter nachhaltig, aber stets sachlich, fair und undogmatisch vertreten. „Lassen Sie uns offen miteinander diskutieren und gemeinsam die Zukunft von TÜV SÜD gestalten“, so Stepken weiter.

    Ein gemeinsames Mittagessen und die Rede des Ehrenvorsitzenden Franz Holzhammer rundeten die Veranstaltung ab.