Willkommen

  • In eigener Sache

    Inzwischen kommt das Modell der Allianz-Rente immer mehr zum Tragen. Wenn Sie als unser Mitglied auch zu dieser Personengruppe gehören und in Rente gehen, kommt folgender Sachverhalt zum Tragen: Sie erhalten Ihre Betriebsrente über die Allianz, weshalb Sie nun kein Geld mehr direkt vom TÜV erhalten. Aus diesem Grund kann auch der Mitgliedsbeitrag nicht mehr über den TÜV abgeführt werden. Aus diesem Grund muss die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über eine Einzugsermächtigung erfolgen. Dazu ist es jedoch erforderlich uns eine Änderungsmitteilung zukommen zu lassen. Sofern uns diese Änderungsmitteilung mit der Einzugsermächtigung nicht vorliegt, erlischt ihre Mitgliedschaft.

    Lassen Sie es nicht so weit kommen und denken Sie bitte rechtzeitig an die Änderungsmitteilung.

  • Neustart mit 50!

    Die btü wird Gewerkschaft

    Unglaublich, aber wahr: die btü feiert in diesen Herbst bereits ihr 50-jähriges Jubiläum. Das für sich allein wäre schon feierlicher Anlass genug, aber es wird noch ein richtiges Pfund draufgelegt: Die btü erlangt Mitte dieses Jahres offiziell den Gewerkschaftsstatus! Es können sich sicherlich alle vorstellen, dass so etwas nicht von heute auf morgen gelingt.

    Vor einigen Jahren wurde der Beschluss gefasst diesen Weg zu gehen und die verschiedenen Möglichkeiten zu beleuchten. Wie angesprochen ist so eine „Gewerkschaftswerdung“ ein komplexer Vorgang und leider gibt es dafür auch kein brauchbares Handbuch. Um diesen Schritt zu meistern gab es viele Gespräche, rechtliche Beratungen, die Satzung musste angepasst werden, wozu etliche Beschlüsse gefasst wurden. Die Vorstandsentscheidungen mussten auf den Delegiertentagen ordnungsgemäß abgesegnet werden und man arbeitete sich Schritt für Schritt voran. Manche zunächst vielversprechende Wege stellten sich als ungeeignet oder schlicht und ergreifend zu langwierig und unberechenbar heraus. Also musste so mancher Rückschlag weggesteckt und mit neuen Ansätzen weitergemacht werden. Es gab immer wieder „Hausaufgaben“ vom Rechtsanwalt, so dass auch bei diesem Thema juristisch nicht vorgebildete Personen den Überblick bekamen.

    Als dieses Jahr schlussendlich ein so gut wie perfekter und im Grunde gar nicht so komplizierter Lösungsweg feststand, konnte man sich fragen, warum man diese Richtung nicht gleich eingeschlagen hat. Tja, das war wie im echten Leben 😉: Man hat es einfach nicht gewusst. Die Aussage, dass sich eine Lösung regelmäßig erst mal herauskristallisieren muss, hat sich auch in diesem Fall bewahrheitet.

    Jetzt aber zu den höchsterfreulichen Fakten: Die btü tritt der BTB – Bund Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft und Technik im dbb-Beamtenbund und Tarifunion bei. BTB ist die Gewerkschaft der technischen Beamten und wir als btü passen perfekt dazu. Man kann in diesem Fall tatsächlich von einer Win-Win-Situation sprechen: Die btü findet eine passende Heimat und stärkt damit wiederum den BTB unter dem Dach des dbb-Beamtenbund in der Tarifunion.

    Der Fachkräftemangel ist längst harte Realität und schon jetzt können auch bei uns in allen Bereichen Stellen nur schwerlich oder gar nicht mehr besetzt werden. Insofern wird es höchste Zeit, dass die btü als Gewerkschaft teilweise hoffnungslos überalterte Vereinbarungen wie den Tätigkeitsgruppenkatalog, den Leistungstarifvertrag oder die nach wie vor viel zu geringe betriebliche Altersversorgung der Tarifmitarbeiter anpackt! Auch die Arbeitgeberseite sollte größtes Interesse daran haben, zukunftsfähige und für Bestands- wie auch mögliche neue Mitarbeiter attraktive Bedingungen zu schaffen.

    Mitglieder, Vertrauensleute, Delegierte und Vorstandsmitglieder der btü kennen „den TÜV“, sie sind in BR/GBR/KBR und in den Aufsichtsräten vertreten und haben alle ein Interesse an einem weiterhin erfolgreichen Unternehmen. Ohne eine zufriedene Belegschaft ist dieses Ziel mittelfristig kaum und langfristig schon gar nicht erreichbar. Die allgegenwärtig geforderte Nachhaltigkeit darf nicht nur als Floskel dienen.

  • Wichtige Information für die Beschäftigten in der VBO („Blaues Buch“)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    sofern ihr noch in der Vereinsbesoldungsordnung (VBO) des TÜV Bayern seid, erfolgt eure Vergütung in Anlehnung an das für die Beamten des Bayerischen Staates geltende Besoldungsrecht. Dieser wiederum übernimmt den Abschluss des Tarifvertrages der Länder (TV-L) vom 29.11.2021, siehe Pressemeldung der Staatskanzlei vom 17.01.2022.

    Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. Januar 2022 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

    Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses waren eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 € mit dem Gehalt für den Monat März und eine Erhöhung der Tabellenwerte um 2,8 % ab 01.12.2022.

    Die Sonderzahlung von 1.300 € wurde im Monat März nicht ausbezahlt.

    Der TÜV SÜD glaubt derzeit, wenn überhaupt nur die Tabellenwerte übernehmen zu müssen und übersieht dabei, dass die Corona-Sonderzahlung Teil des Pakets ist und wegen der Steuerfreiheit vor den 31.03.2022 terminiert wurde. In den Jahren von 2004 bis 2013 wurde ja auch die 42-Stunden-Woche vom TÜV SÜD dankend angenommen und nicht nur die Besoldungstabellen.

    Wir raten allen unseren Mitgliedern, die noch VBO-Beschäftigte sind, die Corona-Sonderzahlung i. H. v. 1.300 €, Teilzeitbeschäftigte anteilig, bei eurer Gesellschaft einzufordern und bei negativer Antwort umgehend einen Rechtsschutzantrag über die btü zu stellen.

     Euer btü-Vorstand

  • Schäbig und steuerschädlich – Wertschätzung sieht anders aus!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    unser Flugblatt „1.500 € steuerfrei für alle“ war noch nicht allen bekannt als man im TÜV SÜD Intranet lesen konnte, dass die Auszahlung einer Corona-Prämie zurückgewiesen wurde.

    Laut Bundesministerium der Finanzen sind aufgrund der Corona-Pandemie bis zu 1.500 € steuerfrei. „Bis zu“ kann mathematisch gesehen auch „0 €“ heißen, was vom Bundesministerium so nicht gemeint und beabsichtigt war. Der TÜV Rheinland beispielsweise schätzt seine Mitarbeiter wert und gewährt eine Covid 19-Prämie von 1.028 €.

    Beim TÜV SÜD glaubt man jedoch, mit einer ausgebliebenen Tabellenerhöhung, die man noch verkaufen konnte, und jetzt dem gänzlichen Verzicht auf eine steuerfreie Sonderprämie ein Ergebnis nahe am Plan zu erreichen. Über eine Sonderprämie unter 1.500 € wurde offensichtlich nicht einmal verhandelt. Es erweckt den Anschein, als wäre dem TÜV SÜD das Finanzamt wertvoller als die eigenen Mitarbeiter.

    Noch bleiben dem TÜV SÜD 2 Monate zum Umdenken.

    Euer btü-Vorstand

    Siehe auch Wertschätzung sieht anders aus

  • Der „TÜV“ vom TÜV ist da

    Nach der neuen Konzernbetriebsvereinbarung HU/AU bekommen alle TÜV SÜD Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle 2 Jahre die Gebühr für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung erstattet.

    Somit haben sich die Bemühungen der btü zusammen mit der Unterschriftenaktion für die gesamte Belegschaft gelohnt.

    Wichtig: Die Vereinbarung gilt für Pkw oder Kraftrad für die HU/AU. Die Untersuchung muss an einem TÜV Service Center durchgeführt werden, nicht in der Werkstatt. Auch wichtig: Wenn Ihr bisher schon die Gebührenerstattung habt, gilt die dafür maßgebliche Betriebsvereinbarung weiter, z. B. die GBV 39/2009 in der TÜV SÜD Auto Service.