Gelebte Solidarität mit brandgeschädigten Kollegen

Innerhalb eines Monats erlitten eine Kollegin und ein Kollege aus der TÜV SÜD Auto Service GmbH in der Oberpfalz das gleiche Schicksal: Ihr Haus brannte ab.
Um eine schnelle Hilfe zu organisieren, haben der Betriebsrat Amberg/Regensburg und der Gesamtbetriebsrat der AS eine Spendenaktion gestartet. Die btü spendet mit. Auf das Treuhandkonto von Betriebsratsvorsitzenden Rudolf Seitz wurden 1.000 € überwiesen. Hier ein Bild von der symbolischen Scheckübergabe.

btü- und GBR-Vorsitzender Jörg Frimberger, BR-Vorsitzender Rudolf Seitz, btü-Ehrenvorsitzender Franz Holzhammer (v.l.n.r.)

btü– und GBR-Vorsitzender Jörg Frimberger, BR-Vorsitzender Rudolf Seitz, btü-Ehrenvorsitzender Franz Holzhammer (v.l.n.r.)

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Reisezeit = Arbeitszeit

Nachdem das EUGH Urteil vom 10.09.2015 – C266/14 zum Thema Reisezeit ist Arbeitszeit von ver.di und TÜV SÜD verschieden ausgelegt wird, hat btü, wie im letzten obtümal angekündigt, ein Rechtsgutachten von einer renommierten Anwaltskanzlei erstellen lassen.

Dieses Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

Reisezeit ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Vergütungsrechtlich aber sind die Regelungen im Tarifvertrag nicht zu beanstanden.
Eine Klage auf Vergütung der ganzen Reisezeit ist aufgrund des Gutachtens aus unserer Sicht nicht aussichtsreich und damit nicht zu empfehlen.

Bei Fragen können sich btü Mitglieder gerne an den btü-Vorstand wenden.

Euer btü -Vorstand

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Rege Teilnahme der Mitarbeiter beim zweiten Infoabend zum Thema Altersversorgung des btü Bezirks München

btü Altersversorgung 2

btü Altersversorgung, die 2.te

Am 22. Juni 2015 fand in München der zweite Infoabend zur Altersversorgung statt.

Thomas Eder, btü Bezirks-Leiter München und Initiator der Veranstaltung begrüßte die beiden Referenten und die zahlreichen KollegInnen, im bis zum letzten Platz gefüllten Vortragsraum Tergernsee in der Westendstraße 199.

Frau Gerlinde Woppmann, Vorsitzende der BBB-Versorgungskommission, startete mit dem Thema „Die Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern“. Nach einem kurzen Abriss über die Historie der Versorgungsvorschriften für die Bayerischen Beamten zeigte Frau Woppmann auf, wie zum einen die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und zum anderen die Dienstzeiten berechnet werden. Besonderes Interesse fand das Thema „abschlagsfrei in Rente mit 64 Jahren“. Die Referentin führte hierzu aus, dass dies bei 45 anrechnungsfähigen Dienstjahren (Schwerbehinderte 40 Dienstjahre) möglich ist.

Vortrag von Frau Woppmann: Beamtenversorgung_Finanzamt_Januar_2015.pdf

Weitere Informationen sind in der Informationsbroschüre: Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern zu finden, die das Bayerische Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 2014 herausgegeben hat und die man kostenlos im Internet Downloaden kann.

http://www.bestellen.bayern.de/application/stmug_app000043?SID=319578323&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:284189,AARTxNODENR:340493,USERxARTIKEL:artlist1.htm)=Z

Herr Joseph Rath brachte mit seinem Vortrag zur Altersversorgung der Altbeschäftigten bei TÜV SÜD „Licht ins Dunkel“

Anhand verschiedener Beispiele zeigte Herr Rath auf, wie man den Versorgungsanspruch aus der TÜV Altersversorgung berechnen kann. Begriffe wie Dienstzeit, Studienzeit, Wehrdienst und sonstige Dienstzeiten spielen bei der komplexen Berechnung eine wesentliche Rolle.

Grundsätzlich wies er darauf hin, dass infolge des demographischen Wandels damit zu rechnen ist, dass das Rentenniveau in der Zukunft deutlich sinken wird. Hier ist Eigeninitiative gefragt, will man massive Einbußen beim Lebensstandard vermeiden. Jeder Arbeitnehmer muss selbst vorsorgen, sei es in Form einer Direktversicherung, durch Einzahlungen in eine Unterstützungskasse oder anderweitig.

Vortrag von Herrn Rath: 2007_11_26_Info_BV_GRV_bAV.pdf

Als besonderen Service für ihre Mitglieder bietet die btü Beratung zum Thema Altersversorgung an:

TÜV SÜD in der Westendstrasse 199, Haus C, Raum 2.02
unter 09498/902093: Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: muenchen@btue.de (wird nur am Mittwoch bearbeitet)

Es ist geplant im Herbst die Vortragsreihe zur Altersversorgung fortzusetzen. Wir werden euch über Themen und Termine rechtzeitig informieren.

Für den Bezirk München:
Thomas Eder / Martha Straub / Albert Hofmann / Michael Sippl

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Aufsichtsratswahl der TÜV SÜD AG 2015

Großer Erfolg für die btü

Am 24.06.2015 fand die AR-Wahl der TÜVSÜD AG statt. Diese endete mit einem hervorragendem Ergebnis für die btü!

Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter wurden der Vorsitzende der btü, Jörg Frimberger, sowie die btüDelegierten Martha Straub und Thomas Eder gewählt.

Bei der Wahl der Gewerkschaftsvertreter hat die Liste der btü (im Bündnis mit der Deutschen Polizeigewerkschaft) so viele Stimmen erhalten, dass die beiden Sitze an unseren Ehrenvorsitzenden Franz Holzhammer und unser Mitglied Wolfram Reiners gingen.

Damit sind von 8 Arbeitnehmervertretern 5 btüMitglieder!

Derartige Erfolge fallen nicht vom Himmel. Als wichtigsten Grund für unseren Erfolg sehen wir in erster Linie die hohe Akzeptanz der bisherigen Arbeit der btü und unserer Kandidaten. Der hohe Organisationsgrad der TÜV SÜD Mitarbeiter in der btü ist sicherlich auch von Vorteil für uns. Wer noch nicht Mitglied bei uns ist, hat nun einen weiteren Grund, es zu werden.

Die Gewählten werden sich nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden sich auch künftig für die Belange der Belegschaft einsetzen. Dazu wünschen wir ihnen ein glückliches Händchen!

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen an der Wahl Beteiligten, besonders natürlich bei denen, die unsere Kandidaten gewählt haben.

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Großer Erfolg für die btü

Den „TÜV“ vom TÜV für alle bei TÜV SÜD!

Automobile

Die Mitarbeiter der Auto Service und einige Altbeschäftigte bekommen seit Jahren die Gebühr für HU/AU ihrer Fahrzeuge zurückerstattet.

Alle anderen Mitarbeiter gehen leer aus!

Die btü fordert: Rückerstattung von Gebühren der Hauptuntersuchung für alle Mitarbeiter im Konzern. Unser Anliegen ist es, dass jeder Beschäftigte bei TÜV SÜD einmal im Jahr eine HU/AU seines Fahrzeugs durchführen lassen kann und die Gebühr vom Arbeitgeber erstattet wird.

 

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