Information für die Beschäftigten im Geltungsbereich der Vereinsbesoldungsordnung (VBO bzw. „Blaues Buch“)

Aufgrund mehrfacher Anfragen zum Tarifabschluss TV-L der Länder und der Übernahme in die Beamtenbesoldung hier der gegenwärtige Sachstand:

Der Bayerische Staatsminister für Finanzen, Albert Füracker, hat zeitgleich mit dem Tarifabschluss TV-L die Übernahme des Tarifergebnisses für die Bayerischen Beamten zugesagt. Da Beamte nicht in den Geltungsbereich des Tarifvertragsgesetzes fallen, ist hier ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich. Die Verabschiedung dieses Gesetzes – Besoldungsanpassungsgesetz – ist noch vor der Sommerpause geplant. Nach Veröffentlichung im Gesetzblatt werden dann auch die Tabellen für Grundgehälter, Orts- bzw. Familienzuschlag und Strukturzulage in der VBO angepasst.

Im Einzelnen:

  • Erhöhung der Grundgehälter und der Beträge der Auslandsbesoldung um EUR 200,00
  • Anhebung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 % ab 1. November 2024 und
  • lineare Anpassung der Besoldung um 5,5 % ab 1. Februar 2025.

Den aktuellen Stand der Besoldungstabellen kann man unter Links & Downloads – Bayerischer Beamtenbund e. V. (bbb-bayern.de) erfahren.

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