Nach der neuen Konzernbetriebsvereinbarung HU/AU bekommen alle TÜV SÜD Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle 2 Jahre die Gebühr für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung erstattet.
Somit haben sich die Bemühungen der btü zusammen mit der Unterschriftenaktion für die gesamte Belegschaft gelohnt.
Wichtig: Die Vereinbarung gilt für Pkw oder Kraftrad für die HU/AU. Die Untersuchung muss an einem TÜV Service Center durchgeführt werden, nicht in der Werkstatt. Auch wichtig: Wenn Ihr bisher schon die Gebührenerstattung habt, gilt die dafür maßgebliche Betriebsvereinbarung weiter, z. B. die GBV 39/2009 in der TÜV SÜD Auto Service.