Kategorie: Flugblatt

  • Schäbig und steuerschädlich – Wertschätzung sieht anders aus!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    unser Flugblatt „1.500 € steuerfrei für alle“ war noch nicht allen bekannt als man im TÜV SÜD Intranet lesen konnte, dass die Auszahlung einer Corona-Prämie zurückgewiesen wurde.

    Laut Bundesministerium der Finanzen sind aufgrund der Corona-Pandemie bis zu 1.500 € steuerfrei. „Bis zu“ kann mathematisch gesehen auch „0 €“ heißen, was vom Bundesministerium so nicht gemeint und beabsichtigt war. Der TÜV Rheinland beispielsweise schätzt seine Mitarbeiter wert und gewährt eine Covid 19-Prämie von 1.028 €.

    Beim TÜV SÜD glaubt man jedoch, mit einer ausgebliebenen Tabellenerhöhung, die man noch verkaufen konnte, und jetzt dem gänzlichen Verzicht auf eine steuerfreie Sonderprämie ein Ergebnis nahe am Plan zu erreichen. Über eine Sonderprämie unter 1.500 € wurde offensichtlich nicht einmal verhandelt. Es erweckt den Anschein, als wäre dem TÜV SÜD das Finanzamt wertvoller als die eigenen Mitarbeiter.

    Noch bleiben dem TÜV SÜD 2 Monate zum Umdenken.

    Euer btü-Vorstand

    Siehe auch Wertschätzung sieht anders aus

  • Reisezeit = Arbeitszeit

    Nachdem das EUGH Urteil vom 10.09.2015 – C266/14 zum Thema Reisezeit ist Arbeitszeit von ver.di und TÜV SÜD verschieden ausgelegt wird, hat btü, wie im letzten obtümal angekündigt, ein Rechtsgutachten von einer renommierten Anwaltskanzlei erstellen lassen.

    Dieses Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

    Reisezeit ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

    Vergütungsrechtlich aber sind die Regelungen im Tarifvertrag nicht zu beanstanden.
    Eine Klage auf Vergütung der ganzen Reisezeit ist aufgrund des Gutachtens aus unserer Sicht nicht aussichtsreich und damit nicht zu empfehlen.

    Bei Fragen können sich btü Mitglieder gerne an den btü-Vorstand wenden.

    Euer btü -Vorstand