Kategorie: Allgemein

  • Übergabe des Staffelstabs auf dem Delegiertentag 2024 der btü

    Turnusgemäße Neuwahl des Vorstands und Beschluss der neuen Streikordnung.

    Am 15.03.2024 und 16.03.2024 fand in Prunn bei Riedenburg der 51. Delegiertentag der btü statt. Nach einer Gedenkminute für die 2023 verstorbenen Mitglieder berichtete der Vorsitzende Jörg Frimberger über die maßgeblichen Aktivitäten des Vorstands im Berichtszeitraum seit dem letzten Delegiertentag. Im Anschluss erläuterte er den Delegierten, dass er in der nächsten 4-jährigen Amtszeit aus dem Berufsleben ausscheidet und deshalb die satzungsgemäßen Voraussetzungen für den Vorsitzenden nicht mehr erfüllt. Er bedankte sich bei allen für 11 Jahre entgegengebrachtes Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

    Im Anschluss berichteten die Beauftragten für Rechtsschutz, Mitgliederverwaltung, Internetauftritt und Tarifangelegenheiten über ihre Tätigkeit im letzten Jahr. Beim Rechtsschutz überwiegen die Anträge in Sachen Versorgungsangelegenheiten. Dies ist auch durch die unterschiedlichen Besitzstände aus der Vielzahl der Betriebsübergänge und Fusionen der verschiedenen Technischen Überwachungsvereine in den 1990er und 2000er Jahren begründet. Beim Internetauftritt hat die Anzahl der Pageviews und Sessions im Jahr 2023 zugenommen – es scheint so, als interessiere man sich seit dem BTB-Beitritt noch mehr für die btü. Der Mitgliederbestand hält sich seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau.

    Im Bereich Tarifangelegenheiten gab es zuletzt Signale, dass sich bei dem seit 2013 (!) gekündigten Leistungstarifvertrag LTV etwas bewegen könnte.

    Der Bericht des Schatzmeisters wies aufgrund nicht zuletzt durch die Transformation zur Gewerkschaft notwendiger höherer Ausgaben einen leichten Verlust aus. Dadurch und auch durch die in Zukunft unvermeidbaren Mehrausgaben, war auch die Beitragserhöhung notwendig. Der Bericht der Kassenprüfer ergab keine Beanstandungen. Der Vorstand wurde entlastet.

    Allen bislang aktiv tätigen Delegierten wurden für die Tätigkeiten gedankt. Ganz besonders jedoch dem Urgestein Herrn Heinz Festner, der in 50 Jahren Mitgliedschaft Delegierter, Vorsitzender, Sprecher der Pensionisten, Geschäftsführer und zuletzt Leiter der Geschäftsstelle war, sowie der Assistenz Frau Elisabeth Schmidt, der guten Seele der btü. Man hat hier in allen Fällen hervorragende Arbeit geleistet. Ohne diese Arbeiten im Hintergrund wäre die btü heute nicht dort, wo sie jetzt steht.

    Man kann als Gewerkschaft nur dann ernst genommen werden, wenn man auch zum Streik bereit ist. Um einen Streik durchführen zu können, ist neben dessen Verankerung in der Satzung auch eine Streikordnung notwendig. Insofern war der Beschluss einer solchen ein unabdingbarer Schritt.

     

    Anlässlich des 51. Ordentlichen Delegiertentages am 16. März 2024 in Riedenburg wurde die Vorstandschaft der btü neu gewählt.
    Vorsitzender Marcel Rath (4. v. re.),
    1. Stellv. Vorsitzender Elmar Bauer (6. v. re.) und
    2. Stellv. Vorsitzender Andreas Glück (2. v. re.)

     

    Wahlergebnis des Vorstand (in alphabetischer Reihenfolge)

     

    Stabübergabe nach elf Jahren von Jörg Frimberger an Marcel Rath

    Der Staffelstab des Vorsitzenden Herrn Jörg Frimberger wurde an Herrn Marcel Rath übergeben. Herr Frimberger wurde für seine erfolgreiche Führung und Tätigkeiten mit dem Ehrenvorsitz geehrt. Herr Marcel Rath ist beim TÜV SÜD im Bereich der AG tätig, sowie der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzender der TÜV SÜD AG, weshalb er auch einen guten Überblick über die Tätigkeiten und Geschicke des TÜV SÜD im Auge, und über seine Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender im Konzernbetriebsrat das Ohr auch an der Belegschaft hat.

    Wir wünschen der neuen Vorstandschaft eine gute Hand dabei, die btü in die Zukunft zu führen.

  • In eigener Sache

    Inzwischen kommt das Modell der Allianz-Rente immer mehr zum Tragen. Wenn Sie als unser Mitglied auch zu dieser Personengruppe gehören und in Rente gehen, kommt folgender Sachverhalt zum Tragen: Sie erhalten Ihre Betriebsrente über die Allianz, weshalb Sie nun kein Geld mehr direkt vom TÜV erhalten. Aus diesem Grund kann auch der Mitgliedsbeitrag nicht mehr über den TÜV abgeführt werden. Aus diesem Grund muss die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über eine Einzugsermächtigung erfolgen. Dazu ist es jedoch erforderlich uns eine Änderungsmitteilung zukommen zu lassen. Sofern uns diese Änderungsmitteilung mit der Einzugsermächtigung nicht vorliegt, erlischt ihre Mitgliedschaft.

    Lassen Sie es nicht so weit kommen und denken Sie bitte rechtzeitig an die Änderungsmitteilung.

  • Wichtige Information für die Beschäftigten in der VBO („Blaues Buch“)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    sofern ihr noch in der Vereinsbesoldungsordnung (VBO) des TÜV Bayern seid, erfolgt eure Vergütung in Anlehnung an das für die Beamten des Bayerischen Staates geltende Besoldungsrecht. Dieser wiederum übernimmt den Abschluss des Tarifvertrages der Länder (TV-L) vom 29.11.2021, siehe Pressemeldung der Staatskanzlei vom 17.01.2022.

    Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. Januar 2022 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

    Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses waren eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 € mit dem Gehalt für den Monat März und eine Erhöhung der Tabellenwerte um 2,8 % ab 01.12.2022.

    Die Sonderzahlung von 1.300 € wurde im Monat März nicht ausbezahlt.

    Der TÜV SÜD glaubt derzeit, wenn überhaupt nur die Tabellenwerte übernehmen zu müssen und übersieht dabei, dass die Corona-Sonderzahlung Teil des Pakets ist und wegen der Steuerfreiheit vor den 31.03.2022 terminiert wurde. In den Jahren von 2004 bis 2013 wurde ja auch die 42-Stunden-Woche vom TÜV SÜD dankend angenommen und nicht nur die Besoldungstabellen.

    Wir raten allen unseren Mitgliedern, die noch VBO-Beschäftigte sind, die Corona-Sonderzahlung i. H. v. 1.300 €, Teilzeitbeschäftigte anteilig, bei eurer Gesellschaft einzufordern und bei negativer Antwort umgehend einen Rechtsschutzantrag über die btü zu stellen.

     Euer btü-Vorstand

  • Der „TÜV“ vom TÜV ist da

    Nach der neuen Konzernbetriebsvereinbarung HU/AU bekommen alle TÜV SÜD Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle 2 Jahre die Gebühr für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung erstattet.

    Somit haben sich die Bemühungen der btü zusammen mit der Unterschriftenaktion für die gesamte Belegschaft gelohnt.

    Wichtig: Die Vereinbarung gilt für Pkw oder Kraftrad für die HU/AU. Die Untersuchung muss an einem TÜV Service Center durchgeführt werden, nicht in der Werkstatt. Auch wichtig: Wenn Ihr bisher schon die Gebührenerstattung habt, gilt die dafür maßgebliche Betriebsvereinbarung weiter, z. B. die GBV 39/2009 in der TÜV SÜD Auto Service.