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Die jüngste Aufsichtsratswahl der TÜV SÜD AG am 26.06.2025 war ein großer Erfolg. Mit 103 von 158 Delegiertenstimmen zog der btü-Vorsitzende Marcel Rath als Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat ein.
Dank der starken Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen konnten wir unsere Position im Aufsichtsrat nicht nur behaupten, sondern noch weiter ausbauen.
Mit großer Freude dürfen wir verkünden, dass folgende btü-Kolleginnen und Kollegen neu in den Aufsichtsrat einziehen werden:
Damit sind 5 der insgesamt 8 Arbeitnehmervertreter inklusive Gewerkschaftssitz von größtenteils hochrangigen btü-Mitgliedern besetzt.
Sie werden sich mit viel Engagement und gewerkschaftlicher Überzeugung für die Interessen der Beschäftigten einsetzen. Ihre Wahl ist ein starkes Signal für Mitbestimmung, Transparenz und soziale Verantwortung im Unternehmen. Dass auch der zweite Gewerkschaftssitz um Haaresbreite (drei Stimmen) an die btü gefallen wäre, sollte nicht unerwähnt bleiben und darf als Ausdruck großen Zuspruchs verstanden werden.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern für das entgegengebrachte Vertrauen und die großartige Unterstützung. Der Erfolg bei dieser Wahl ist ein gemeinsamer Erfolg und zeigt, wie wichtig Zusammenhalt und Solidarität auch über den Arbeitsplatz hinaus sind.
Gemeinsam setzen wir uns weiterhin für gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und eine starke Stimme der Beschäftigten im Unternehmen ein. Der Aufsichtsrat ist dabei ein zentrales Gremium, um unsere Anliegen auf höchster Ebene einzubringen – und mit eurer Hilfe sind wir dort nun noch besser vertreten.
Trotz dieses großartigen Ergebnisses ist weiterhin viel zu tun. Unterstütze auch du mit deiner Mitgliedschaft oder auch durch aktiven Einsatz in unserer Gewerkschaft.
Je mehr Mitglieder, desto höher die Verhandlungsmacht! Gerne Mitglieder werben und pro Neumitglied einen Wunschgutschein in Höhe von 15 € erhalten. Nähere Infos findet ihr hier.
Am 26.06.2025 ist es wieder soweit – der neue Aufsichtsrat der TÜV SÜD AG wird gewählt.
Die bevorstehende Aufsichtsratswahl steht ganz im Zeichen von Verantwortung und Zukunftsgestaltung. Unsere Kandidaten bringen genau das mit, was es dafür braucht:
Mehr Informationen findet ihr hier: btü_Aufsichtsratswahl TÜV SÜD 2025
Der vom Konzernbetriebsrat eingesetzte Hauptwahlvorstand für die Aufsichtsratswahl 2025 hat nach eingehender rechtlicher Prüfung die btü– Vorschlagsliste und die Vorschlagsliste von ver.di zur Aufsichtsratswahl zugelassen. Wir von der btü haben den Kolleginnen und Kollegen von ver.di einen fairen Wahlkampf angeboten. Dies hat ver.di abgelehnt.
ver.di hat per einstweiliger Verfügung beim Arbeitsgericht München zu erreichen versucht, dass die btü nicht zur Aufsichtsratswahl antreten darf. Über die Beweggründe darf sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Zusätzlich zur einstweiligen Verfügung hat ver.di ein Hauptsacheverfahren gegen die Entscheidung des Hauptwahlvorstandes eingeleitet. Beide Verfahren richteten sich zwar in erster Linie gegen Entscheidungen des Hauptwahlvorstands, faktisch wollte ver.di aber euch, den Beschäftigten bei TÜV SÜD, die Wahlmöglichkeit zwischen eurer Gewerkschaft btü und ver.di nehmen, denn es wären dann nur noch die Kandidatinnen und Kandidaten von ver.di wählbar gewesen.
Am 16.04.2025 fanden sich alle Prozessbeteiligten vor dem Arbeitsgericht München ein. Nach ca. 1,5 h Verhandlung verkündete das Gericht unmissverständlich das Ergebnis: Der Antrag von ver.di ist zurückzuweisen und die Kandidaten der btü dürfen gewählt werden. Diesen Gerichtsentscheid wollte ver.di nicht akzeptieren und legte gegen den gerichtlichen Beschluss das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Diese enthielt nicht wirklich neue Argumente und war ein weiterer Versuch, den gewerkschaftlichen Wettbewerb durch eine juristische Entscheidung zu verhindern.
Am 20.05.2025 fand der zweite Termin vor dem Landesarbeitsgericht München statt. In diesem wurde von ver.di Vertretern wieder versucht, der btü den Gewerkschaftsstatus abzusprechen und die Zulassung dieser zur Aufsichtsratswahl der TÜV SÜD AG rückgängig zu machen. Nach ca. einstündiger Verhandlung und ca. zweistündiger Beratung des Gerichts wurde der Antrag von ver.di erneut abgewiesen…
Fest steht: die btü schickt für die Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat zwei geeignete, erfahrene und im TÜV SÜD bestens vernetzte Kollegen als Kandidaten ins Rennen, die sehr viele Sachverhalte und Problemstellung beim TÜV SÜD sehr gut kennen und ihren Einfluss zu eurem und zum Wohle des TÜV SÜD Konzerns geltend machen wollen.
Unsere Forderungen auf einen Blick – gemeinsam sind wir stark!
44. Delegiertensitzung der Pensionisten
Die Delegierten der Pensionisten trafen sich am 21.03.2025 zu ihrer 44. Sitzung. Neben dem Bericht über die Aktivitäten in letzter Zeit, waren der Inflationsausgleich und die Betreuung der Pensionisten und Rentner sowie die Zukunft des Pensionistenverbands Themen der Besprechung.
52. ordentlichen Delegiertentag der btü
Auf dem ordentlichen Delegiertentag, der das oberste Gremium der btü darstellt, haben sich die btü-Delegierten am 21.03. und 22.03.2025 wieder von ihrem Vorstand informieren lassen und Beschlüsse über das weitere Vorgehen der btü gefasst. Erfreulicherweise fand sich ein Großteil der Delegierten zu dieser Veranstaltung ein.
Der Bericht des Vorstands konzentrierte sich im Wesentlichen auf die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Demnächst finden bei TÜV SÜD die Aufsichtsratswahlen der AG statt. Erwartungsgemäß wurde die btü als Gewerkschaft zur Aufsichtsratswahl zugelassen. Es sei schon mal vorgemerkt, dass die Aufsichtsratswahl am 26.06.2025 stattfindet und die btü selbstverständlich die Unterstützung ihrer Mitglieder braucht.
Das Gremium bedauert, dass ver.di eine Zusammenarbeit mit der btü offenbar ablehnt. Das Angebot wurde dreimal schriftlich unterbreitet. Das erste Schreiben wurde zwar sehr nachlässig, aber zumindest noch beantwortet. Eine Antwort auf die Schreiben zwei und drei hielt man offenbar nicht für nötig. Es hat den Anschein, dass man keine sinnvollen Argumente gegen eine Zusammenarbeit hat, dies aber einfach nicht will und den Kopf in den Sand steckt. Gemeinsame Tarifverhandlungen hätten für die Belegschaft sicherlich einen Mehrwert. Durch die deutlich höhere Gesamtmitgliederzahl würde die kollektive Verhandlungsmacht deutlich gestärkt. Ähnliche Konstrukte mit ver.di gibt es schon in anderen Bereichen und ist gelebte Praxis, jedoch leider nicht bei TÜV SÜD.
Weitere Berichte von den Beauftragten zeigen, dass die btü in einer gefestigten Position auf dem richtigen Weg ist. Bei Rechtschutz gab es insgesamt 34 Rechtschutzanfragen im Jahr 2024, wobei 11 davon zu Rechtsschutzanträgen führten. Hauptsächlich waren hier die Themen Rente mit 63 (64, 65), Aufhebungsvereinbarung und Kündigung im Fokus. Bezüglich der Tarifangelegenheiten wurde die Forderungen, die zuvor von der Tarifkommission ausgearbeitet wurden, vorgestellt und verabschiedet. Die Mitgliederzahl entwickelt sich nicht zuletzt aufgrund von Werbeaktionen erfreulich. Über den Internetauftritt und die Präsenz in den sozialen Medien, die im Jahr 2024 gestartet wurde, gibt es keine außerordentlichen Anmerkungen. Die Internet-Seite selbst stellt sich jetzt in einem frischeren Design dar und zeigt bei den Klickzahlen einen Zuwachs. Zudem gibt es seit neuestem zwei neue Domänen www.btue.info und www.btue.eu. Bei den sozialen Medien bei Facebook und Instagram könnte man mehr „Follower“ und „Likes“ vertragen, zumal die Sichtbarkeit auch an diese Komponenten gekoppelt ist.
Die Rechnungsprüfung ergab keine Beanstandungen, so dass die Vorstandschaft einstimmig entlastet werden konnte. Erfreulicherweise ist die Streikasse sehr gut gefüllt und es besteht auch ein Puffer für solides Wirtschaften. Aufgrund der stabilen Finanzlage und den zahlreichen ehrenamtlich aktiven Mitgliedern können die Mitgliedsbeiträge auf dem sehr moderaten Niveau weiterhin problemlos gehalten werden.
Im Bericht des Vorsitzenden der Bundes-BTÜ, Herr Priller, wurde auf die Änderung der Betriebssicherheitsverordnung eingegangen, wo derzeit Stillstand herrscht, was im Wesentlichen durch den Regierungswechsel und die Konsolidierungsphase begründet ist. Es gibt Überlegungen zur Änderung von Prüfintervallen bei der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung, welche womöglich nicht alle sinnvoll sind. Es ist möglich, dass auch dem TÜV SÜD „Gegenwind ins Gesicht blasen wird“. Genaues weiß man jedoch nicht und man muss die Entwicklung aufmerksam beobachten, um ggf. geeignet reagieren zu können.
Ein wichtiges Thema war eine Änderung der Satzung, was nur in der Delegiertensitzung möglich ist. Insbesondere stand eine Änderung des § 2 Zweck und Aufgaben zur Diskussion. Der vom Vorstand in Diskussion mit Rechtsanwälten ausgearbeitete Vorschlag zur genaueren Spezifizierung des Aufgabenbereichs wurde einstimmig angenommen. Nachzulesen ist die Satzung unter https://www.btue.de/?page_id=93.
Seminar
Im Seminar wurden die Aufgabenbeschreibungen der Delegierten, Bezirksleiter und Bezirksbeauftragten als Auffrischung für die Anwesenden dargestellt. In einem offenen Informationsaustausch zwischen den Delegierten und dem Vorstand wurden auch die Wünsche an die Vorstandschaft diskutiert und adressiert. In der Fortführung dieses Themas wurden Vorlagen, Informationen etc., zusammengestellt, im „Blauen Ordner“, gezeigt und besprochen.
Vom Marketingteam wurde die Marketingstrategie für 2025 erläutert und hat sehr großen Zuspruch erhalten.
Eine Vertiefung in die rechtlichen Themen, speziell die entsprechenden Fallstricke oder Besonderheiten über die oben schon erwähnten hauptsächlichen Rechtsschutzthemen wie Rente mit 63 (64, 65), Aufhebungsvereinbarung und Kündigung wurde vom Rechtsschutzbeauftragten geboten.
Das Seminar, als auch schon der Delegiertentag zuvor, wurden von Herrn Marcel Rath mit Dank an die Delegierten für die konstruktiven Beiträge und den besten Wünschen für die Zukunft geschlossen.